Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde ausgesetzt

 

Der im Februar 2022 eingeführte kostenfrei nutzbare PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellmöglichkeit für PIN-Briefe wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis aber nach wie vor beim Bürgeramt kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.e: Adobe Stock

Das bisher kostenfreie Angebot des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes unterliegt wie alle Ausgaben des Bundes dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Pin-Rücksetz- und Aktivierungs-Dienst musste daher zum 29. Dezember 2023 leider auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.

Dafür konnten Sie den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen

Mit Ihrem Online-Ausweis weisen Sie Ihre Identität im Internet nach. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN.

Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt war oder Sie sie vergessen hatten, konnten Sie bis zum 29. Dezember 2023 das Zurücksetzen der PIN online beantragen. Sie erhielten die neue PIN postalisch mit dem sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ per „POSTIDENT“-Zustellung an Ihre Meldeadresse. Zum 31. Januar 2024 ist der Aktivierungszeitraum für die PIN-Rücksetzbriefe spätestens abgelaufen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!