Lärmaktionsplan (LAP)

PDF Lärmaktionsplan (LAP)

Die Gemeinde Rosengarten ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissions-schutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 Abs. 5 der Immissionsschutz-Zuständigkeits-verordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Für die Gemeinde Rosengarten ist von der Kartierung die Bundesstraße B 19 betroffen. Das beauftragte Büro Rapp Trans AG Freiburg erstellte einen Entwurf des Lärmaktionsplans bestehend aus Ergebnissen der Lärmkartierung mit entsprechenden Lärmbelastungskarten und möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung.

Die Umsetzung erfolgte im Juni 2020 durch Aufstellung von Tempo-30-Schildern (22.00 bis 6.00 Uhr).

In Westheim wurde die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt zwischen westlicher Einmündung Raingarten bis Einmündung Bibersstraße und in Uttenhofen zwischen Wohngebäude 8 und Einmündung Salzstraße in beiden Fahrtrichtungen beschränkt.