Kindertageseinrichtungen

Die Gemeinde Rosengarten unterhält zwei Kindergärten und eine Kindertagesstätte mit insgesamt 13 Gruppen und 250 Plätzen.

Die gemeindlichen Einrichtungen möchten im Auftrag der Eltern die Erziehungs- und Bildungsarbeit unterstützen, ergänzen und fortführen. Die Kindergärten und die Kindertagesstätte sind mit ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag in das Leben unserer Gemeinde einbezogen. Eine ganzheitliche Erziehung ist uns wichtig. Sie geschieht vorwiegend in altersgemischten Gruppen, wobei wir auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen Ihres Kindes achten wollen. Unser pädagogisches Fachpersonal trägt ihren Teil dazu bei, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt.

Ansprechpartner im Rathaus ist Frau Kraft, Tel. 0791 95017-16.

Kindergartenanmeldung

So kommt Ihr Kind zu uns!

Ab sofort können Sie Ihr Kind hier online bei der Gemeinde für einen Betreuungsplatz vormerken lassen. Die Vormerkung kann ganz bequem von Zuhause aus ausgefüllt werden. Die Vormerkungen werden innerhalb von 8 Wochen bearbeitet und Sie rechtzeitig über die Aufnahmemodalitäten informiert.

Nach Bearbeitung und Platzressourcen können Sie im Anschluss ein Informationsgespräch mit der jeweiligen Einrichtung vereinbaren.

Hier erfahren Sie mehr über das Profil der Einrichtung, Betreuungszeiten und weitere Schritte bis zur Aufnahme Ihres Kindes.

Eine Zusage bzw. ein Reservierungs- oder Vertragsangebot erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.

 

Das Aufnahmeverfahren in Kurzform:

  • Vormerkung für einen Betreuungsplatz (Online oder bei der Zentralen Stelle)
  • Bearbeitung der Vormerkung
  • Einladung zum Informationsgespräch in einer der priorisierten Einrichtung (falls eine Familie die Einrichtung noch nicht persönlich kennt)
  • Platzangebot/ Reservierungsangebot
  • Annahme (Platz ist verbindlich reserviert)
  • Vertrag (ca. 3 Monate vor Aufnahme des Kindes)
  • Aufnahme Kindergarten

WICHTIG! Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rosengarten. Bei Weg- oder Umzug aus der Gemeinde verliert man nach drei Monaten den Anspruch auf seinen Betreuungsplatz.