Datenschutzhinweise und Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Aktionen der Gemeinde Rosengarten
A. Datenschutzhinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gelegentlich veranstaltet die Gemeinde Rosengarten Gewinnspiele und Aktionen, an denen Bürger teilnehmen können. Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Gewinnspielen und Aktionen möchten wir Sie nachfolgend gemäß Art 13 DSGVO informieren.
I. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
- Name und Anschrift des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die
Gemeinde Rosengarten
Hauptstraße 39
74538 Rosengarten
Telefonnummer: 0791 95017-0
E-Mail: datenschutz@rosengarten.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftrage des Verantwortlichen ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Gemeinde Rosengarten, Hauptstraße 39, 74538 Rosengarten
Frau Kraft, E-Mail: kraft@rosengarten.de
II. Allgemeines zur Datenverarbeitung
- Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Aktion verarbeiten wir von Ihnen die in dem jeweiligen Anmeldeformular angegebenen Daten und Informationen. Hierzu gehören die zur Teilnahme erforderlichen Daten wie z. B.
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Telefonnummer
Sowie ggf. die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme freiwillig angegebenen Daten und Informationen.
2. Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels oder der Aktion, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner.
Zum Zweck der Versendung und Zustellung von Gewinnen können wir nachträglich weitere Daten erheben und verarbeiten.
3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel oder der Aktion bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO).
4. Datenlöschung und Speicherdauer
Die verarbeiteten Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels oder der Aktion und Überlassung der Gewinne gelöscht.
III. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffene/r i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte gegenüber der Gemeinde Rosengarten als der datenschutzrechtlich Verantwortlichen zu:
- Auskunftsrecht
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Unterrichtung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Beschwerderecht
B. Teilnahmebedingungen
Für die von der Gemeinde Rosengarten durchgeführten Gewinnspiele und Aktionen geltend die folgenden Bestimmungen:
I. Veranstalter
Die Gemeinde Rosengarten ist als Veranstalter verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels oder der Aktion.
Das Gewinnspiel oder die Aktion steht in keiner Verbindung zu Dritten und wird in keiner Weise von Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen des Gewinnspiels oder der Aktion werden ausschließlich durch die Gemeinde Rosengarten bereitgestellt.
Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an die Gemeinde Rosengarten unter gemeinde@rosengarten.de zu richten.
II. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmer müssen zum Zwecke der Teilnahme die in dem jeweiligen Anmeldeformular angegebenen Daten und Informationen angeben. Für korrekte Angaben ist der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich.
III. Durchführung/Abwicklung des Gewinnspiels bzw. der Aktion
Der Teilnahmeschluss am jeweiligen Gewinnspiel bzw. der Aktion wird von der Gemeinde Rosengarten jeweils gesondert bekanntgegeben.
Die Gewinner werden aus allen berechtigten Teilnehmern durch einfachen Losentscheid ermittelt. Die Gewinnermittlung erfolgt somit nach dem Zufallsprinzip und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Pro Teilnehmer wird nur ein Preis pro Ziehung vergeben.
Die Gemeinde Rosengarten ermittelt und benachrichtigt die Gewinner umgehend nach der Gewinnermittlung unter den vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten.
Die Gewinner müssen die Annahme des Gewinns innerhalb von 14Tagen nach Benachrichtigung durch die Gemeinde Rosengarten bestätigen. Geschieht dies nicht, entfällt der Gewinnanspruch und die Gemeinde Rosengarten wird nach dem unter Absatz 2 beschriebenen Verfahren für den entsprechenden Gewinn einen neuen Gewinner ermitteln und benachrichtigen.
Bei Sachgewinnen ist der präsentierte Gegenstand nicht zwingend identisch mit dem gewonnen Gegenstand. Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe usw. sind möglich und zulässig. Die Gemeinde Rosengarten kann einem dem als Sachgewinn präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Der Gewinn ist weder austauschbar noch übertragbar. Es besteht weder eine Rückgabe- noch ein Umtauschrecht. Sollte die Gemeinde Rosengarten aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich die Gemeinde Rosengarten vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Leistungsort für die Übergabe des Gewinns ist der Sitz der Gemeindeverwaltung.
IV. Haftungsausschluss / Abbruch des Gewinnspiels oder der Aktion / Ausschluss von Teilnehmern
Die Gemeinde Rosengarten haftet für direkte und indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns) gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder die Gesundheit oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), durch die Gemeinde Rosengarten, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung zudem auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Des Weiteren behalt sich die Gemeinde Rosengarten vor, das Gewinnspiel oder die Aktion ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden sowie Teilnehmer auszuschließen, sollte der Verdacht der Manipulation oder ein sonstiger Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen gegeben sein. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.
V. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Diese Teilnahmebedingungen stellen die abschließenden Regelungen für das Gewinnspiel oder die Aktion dar und werden mit Teilnahme durch den Teilnehmer akzeptiert.
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.