Aus der Gemeinde
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 8 (Teilfortschreibung
Windkraft) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Schwäbisch Hall gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2023 hat der Gemeinsame Ausschuss die Aufstellung der v. g. Flächennutzungsplanänderung
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinsame Ausschuss in derselben Sitzung den Vorentwurf der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans
gebilligt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
öffentlich bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches der
1. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist der nachfolgende, unmaßstäbliche Lageplan.
Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone
für Windkraftanlagen im Rahmen einer sog. „isolierten Positivplanung“ gem. § 249 Abs. 1 BauGB.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ort und Dauer der Auslegung des Vorentwurfs der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden
hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Diese Auslegung erfolgt nach § 3 Plansicherstellungsgesetz
(PlanSiG) ausschließlich in digitaler Form. Die öffentliche Auslegung im Rathaus gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durch die
Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf
der Flächennutzungsplanänderung sind in der Zeit vom 20.02. bis 20.03.2023 auf der Internetseite der Stadt Schwäbisch
Hall unter www.schwaebischhall.de/bekanntmachungen bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf entweder digital bei der Stadtverwaltung Schwäbisch
Hall unter der E-Mail-Adresse beteiligung.bauleitplanung@schwaebischhall.de vorgebracht werden bzw. auf postalischem Weg an die Adresse:
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Planen und Bauen
Abt. Stadtplanung
Gymnasiumstraße 4
74523 Schwäbisch Hall
Zusätzlich ist gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG vom 20.02. bis 20.03.2023 nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 0791/ 751-
435 oder christian.mathieu@schwaebischhall.de) auch eine Planeinsicht im Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung,
Gymnasiumstraße 4, 2. OG, möglich.
Hinweis:
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Schwäbisch Hall, 13.02.2023
Bürgermeisteramt