Informationen

Die Wasserversorgung erfolgt durch die Biberwasserversorgungsgruppe. Dem Zweckverband gehört unsere Gemeinde Rosengarten neben Michelfeld, Mainhardt und den Stadtteilen Bibersfeld, Tüngental, Heimbach und Sulzdorf der Stadt Schwäbisch Hall an. Zu 60 % kommt das Wasser aus Quellen im Mainhardter Wald.

Der Rest wird von der Nordostwasserversorgung (NOW) bezogen. Unser Wasser hat einen Härtegrad von 16,8 das entspricht dem Härtebereich 3. Der Betrieb und die Unterhaltung des Wassernetzes obliegt der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.

Ansprechpartner im Rathaus ist Andreas Anninger, Fon: 0791 95017-30.

Trinkwasser Rosengarten

Nach eingehenden Beschlüssen im Gemeinderat wurde am 20. November 2008 der Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung Rosengarten von Bürgermeister Jürgen König und Stadtwerke Geschäftsführer Johannes van Bergen unterzeichnet. Ab 1. Januar 2009 sind wir, die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, für die Unterhaltung und den Betrieb des Wassernetzes in Rosengarten verantwortlich und Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Wasserversorgung. Unsere Kooperation mit der Gemeinde Rosengarten hat eine Vorbildfunktion für die dezentrale Energieversorgung und stärkt damit weiterhin das wirtschaftliche und soziale Leben in der Region. Für alle Beteiligten ergeben sich daraus vielfältige Vorteile. Sie als Kunde, Ihre Gemeinde Rosengarten und auch wir profitieren davon. Vorteile für Sie als Bürger der Gemeinde Rosengarten.

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Wasserversorgung sorgen wir für die einwandfreie Qualität dieses kostbaren und lebenswichtigen Naturprodukts und für eine stets zuverlässige Versorgung. Unser Störungs- und Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und in wenigen Minuten bei Ihnen vor Ort. Die entsprechenden Rufnummern finden Sie auf der Rückseite. So geht nicht ein Tropfen unnötig durch lange Anfahrtswege verloren. Die bislang geltende öffentlich-rechtliche Satzung wird ab dem 01.01.2009 auf die privatrechtliche Regelung AVB Wasser V (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) umgestellt. Dadurch ändert sich für Sie folgendes: BISHER: Versorgung nach öffentlich-rechtlicher Satzung

NEU: Versorgung nach privatrechtlicher Regelung (AVB Wasser V) Unterhaltsgrenze verlief ab Hauptleitung in der Straße Eigentums- und Unterhaltsgrenze nun am Gebäudeeintritt Kosten bei Sanierung von Hausanschlüssen trug bislang der Anlieger Keine Kostenbeteiligung bei Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen Baukostenzuschuss und Anschlusskosten waren bisher unmittelbar nach Erschließung fällig Fälligkeit von Baukostenzuschuss und Anschlusskosten erst bei Beauftragung bzw. Nutzung Umlage der Erschließungskosten zu 90 % Umlage der Erschließungskosten zu max. 70 % Preisgestaltung durch Gemeinderat Preiskontrolle durch Landeskartellbehörde.

Der Wasserverbrauchspreis wird ab 2009 auf das Schwäbisch Haller Niveau angehoben. Der Schwäbisch Haller Wasserzins beträgt derzeit 2,15 Euro je m3 (netto). Ein Kubikmeter Wasser kostet dann inkl. 7 % MwSt. 2,30 Euro. Der monatliche Grundpreis ist unverändert. Und Sie können in Zukunft alles aus einer Hand bekommen. Wenn Sie zum Wasser auch noch Strom und Erdgas von den Stadtwerken Schwäbisch Hall beziehen möchten, haben wir sicher ein interessantes Angebot für Sie. Wir beraten Sie gerne persönlich in unserem Kundenzentrum oder telefonisch unter 0791 401-454.

BISHER: Versorgung nach öffentlich-rechtlicher SatzungNEU: Versorgung nach privatrechtlicher Regelung (AVB Wasser V)
Unterhaltsgrenze verlief ab Hauptleitung in der StraßeEigentums- und Unterhaltsgrenze nun am Gebäudeeintritt
Kosten bei Sanierung von Hausanschlüssen trug bislang der AnliegerKeine Kostenbeteiligung bei Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen
Baukostenzuschuss und Anschlusskosten waren bisher unmittelbar nach Erschließung fälligFälligkeit von Baukostenzuschuss und Anschlusskosten erst bei Beauftragung bzw. Nutzung
Umlage der Erschließungskosten zu 90 %Umlage der Erschließungkosten zu max. 70 %
Preisgestaltung durch GemeinderatPreiskontrolle durch Landeskartellbehörde

Vorteile für die Gemeinde Rosengarten

Das Wassernetz wird künftig von den Stadtwerken Schwäbisch Hall unterhalten. Alle Investitionen für Sanierungen und Neubaumaßnahmen werden während der Vertragslaufzeit von den Stadtwerken übernommen. Die Gemeinde muss daher auch bei Baugebietserschließungen diesen Bereich nicht vorfinanzieren. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall bezahlen die sogenannte Konzessionsabgabe an die Gemeinde Rosengarten. Dies sind jährlich Einnahmen in Höhe von 45.000 Euro für den Gemeindehaushalt. Ein Wasserkonzessionsvertrag wird für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Die Gemeinde Rosengarten erhielt für den Verkauf des Wassernetzes Erlöse in Höhe von 1,02 Mio. Euro. Der Schuldenstand der Gemeinde kann somit weiter abgebaut werden. Durch die Kooperation in den verschiedenen Versorgungsbereichen, wie Erdgas, Strom und Wasser, ergeben sich Einsparungen im Bereich des Bauhofes und der Verwaltung. Die Abwasserrechnung wird künftig auch im Auftrag der Gemeinde von den Stadtwerken Schwäbisch Hall an Sie versandt. Die Gemeinde erhält für Ihre Einrichtungen, wie beispielsweise Kindergarten und Grundschule, 10 % Nachlass bei Wasserbezug. Die zahlreichen technischen und behördlichen Anforderungen werden durch die professionelle Abwicklung und Erfahrung in Zukunft gewährleistet.

Vorteile für die Stadtwerke Schwäbisch Hall

Durch den gemeinsamen Netzbetrieb im Querverbund mit Gas/Wasser/Strom ergeben sich verschiedene Einspareffekte. Unser Personal, die Spezialgeräte und unsere technischen Einrichtungen sind durch die Netzerweiterung optimal ausgelastet. Durch eine effizientere Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und Versorgungsmaßnahmen wird die Arbeit innerhalb der Biberwasserversorgungsgruppe weiter optimiert. Wir stärken damit auch unsere Position im Wettbewerb der Energieversorger. Dadurch können wir unseren Kunden eine dauerhafte, wirtschaftliche und vor allem sichere Versorgung garantieren.

Verbrauchsinformation über das Trinkwasser

nach der Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 01.01.2005 sowie nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 9 in der Fassung vom 01.02.2007

<BG = unter der Bestimmungsgrenze ; °dGH = Grad deutscher Gesamthärte

Versorgungs-
gebiet
Rosengarten (ohne Tullau)TullauGrenzwerte
Härtebereich2-3 (mittel-hart)2 (mittel)--
Gesamthärte16 - 18 °dGH
2,8 - 3,2 mmol/l
11,5 °dGH
2,1 mmol/l
--
Nitrat35 - 40 mg/l25 mg/l50 mg/l
Fluorid0,23 mg/l0,07 mg/l1,5 mg/l
Calcium73 mg/l64 mg/l--
Magnesium36 mg/l11 mg/l--
Kalium1 mg/l2,2 mg/l--
Blei< BG0,01 mg/l
ph-Wert7,5 - 7,7 pH6,5 - 9,5 pH