Aus der Gemeinde

Haben Sie Ihren Hund angemeldet?

Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An- und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über 3 Monat alten Hund 79,68 € (Kampfhund 318,96 €).
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 159,36 € (den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 637,92 €).
Nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhebt die Gemeinde für jeden über drei Monate alten Hund die Hundesteuer. Die Steuerschuld für das Jahr entsteht am 01. Januar des betreffenden Jahres. Wird ein Hund nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.