Aus der Gemeinde
Wasseruhrencheck erforderlich
Einzug und Eigentümerwechsel melden
Gebäudeeigentümer und Bauherren werden darauf hingewiesen, daß in Neubauten vor dem Einzug die Wasseruhr eingebaut sein muß. Melden Sie die Fertigstellung der Hausinstallation umgehend der Gemeindekasse (Herr Haas, Tel. 95017-33), damit durch die Gemeinde ein geeichter Wassermesser eingebaut werden kann.
Bei Eigentümerwechsel bitte ebenfalls umgehend die Gemeindekasse verständigen, damit eine stichtagsgerechte Wasserabrechnung erfolgen kann.
Regelmäßige Kontrolle empfiehlt sich
Da die Wasseruhren nur noch einmal im Jahr abgelesen werden, empfiehlt es sich, die Uhren gelegentlich selbst nachzusehen, um festzustellen, ob der Verbrauch im Normalbereich liegt. Am besten Sie legen sich ein Verbrauchsblatt an, in dem auch der Strom- und Gasverbrauch eingetragen werden kann.