Aus der Gemeinde
Veröffentlichung von Altersjubilaren und Ehejubilaren
Ab 1. Januar 2002 werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rosengarten die Altersjubilare bereits schon ab dem 70. Lebensjahr veröffentlicht, bis jetzt erfolgte dies erst ab dem 75. Lebensjahr. Diese Meldung geben wir auch an das Haller Tagblatt weiter, welche die Geburtstagsglückwünsche seither schon ab dem 70. Lebensjahr bekannt gibt. Die Ehejubilare werden im Mitteilungsblatt und im Haller Tagblatt ab der goldenen Hochzeit veröffentlicht.
Ebenso erfolgt ab dem 90. Lebensjahr eine Meldung an den Südwestrundfunk (SWR 4 Frankenradio, UKW 106.6). Die Ehejubilare werden dort erst ab der diamantenen Hochzeit genannt. Auf Grund des Datenschutzgesetzes bitten wir die Altersjubilare um Nachricht, sofern eine Veröffentlichung der Geburtstage bzw. der Ehejubilare nicht gewünscht wird. Sollte dem Bürgermeisteramt bereits eine Mitteilung vorliegen, entfällt eine erneute Nachricht.