Bürgerstiftung

Stiftungsurkunde überreicht

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurde die vom Gemeinderat ins Leben gerufene „Bürgerstiftung Rosengarten“ mit der Überreichung der Stiftungsurkunde offiziell errichtet. Unser Foto zeigt einen Teil der Mitglieder des Stiftungsrats, die Vertreter der Sparkasse und Bürgermeister König a.D..

Von links: Dr. Matthias Metz, Vorsitzender Aufsichtsrat Bechtle AG; Gerhard Franzkowiak, Notar; Dominik Fischer, Vermögensberater Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim; Bürgermeister Jürgen König, Jürgen Lechner, Bereichsleiter Private Banking Sparkasse; Karl-Heinz Hübner, Gemeinderat und Jürgen Liebig, Gemeinderat. Auf dem Foto fehlt Stiftungsratsmitglied Nicole Seybold, Gemeinderätin.

Infos zur Bürgerstiftung Rosengarten

Eine Stiftung bietet dauerhaft die Möglichkeit Gutes für die Gesellschaft zu bewirken. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim bietet hierfür eine perfekte Basis, unter deren Dach die Gemeinde ohne großen Aufwand eine eigene Bürgerstiftung errichten konnte. Stiftungen haben in der Gemeinde Rosengarten Geschichte. Erinnert wird an dieser Stelle an das Ehepaar Jean und Sabine Möckel, die 1918 die Kinderschulstiftung zur Errichtung des Westheimer Kindergartens eingerichtet haben und Ludwig Bauer, den Stifter des Riedener Freibads im Jahr 1937. Von beiden Stiftungen profitieren wir noch heute. Die jetzt vom Gemeinderat ins Leben gerufene Bürgerstiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung mit der Möglichkeit jederzeit Spenden oder Zustiftungen aus dem Vermögen oder aus Erbschaften im eigenen Namen und für einen bestimmten Zweck zu tätigen. Das Stiftungsvermögen beträgt zunächst 25.000 Euro (12.500 Euro von der Gemeinde Rosengarten und 12.500 Euro von der Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim). Da momentan die Zinsen und damit die Erträge aus dem Stiftungskapital relativ gering wären, hat die Sparkasse zusätzlich noch zugesagt, während den ersten drei Jahren jeweils 2000 Euro zu gewähren, die für die Stiftungszwecke ausgeschüttet werden können. Die Stiftungszwecke wurden vom Gemeinderat breit gewählt. In § 2 der Bürgerstiftung heißt es: „Die Bürgerstiftung Rosengarten verwirklicht gemeinnützige und mitteltätige Stiftungszwecke, soweit damit kommunale Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere des öffentlichen Gesundheitswesen, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung und der Ausbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuerschutzes, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, mitteltätige Zwecke, Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und dem Völkerverständigungsgedanken sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mitteltätiger Zwecke.“ Für die Verwendung der Mittel aus der Bürgerstiftung wurde vom Gemeinderat ein aus sechs Personen bestehender Stiftungsrat für vier Jahre bestellt: Vorsitzender: Bürgermeister Jürgen König a.D., Gemeinderätin Nicole Seybold, Gemeinderat Karl-Heinz Hübner, Gemeinderat Jürgen Liebig, Notar Franzkowiak und Dr. Matthias Metz, Aufsichtsratsvorsitzender der Bechtle AG.

Ziel der Bürgerstiftung muss es sein, in den nächsten Jahren das Stiftungskapital zu erhöhen. Das wird davon abhängen, wie unsere Bürger Zustiftungen und Spenden gewähren. So können Sie sich z.B. statt Geschenken bei Geburtstagen oder Jubiläen Spenden für die Bürgerstiftung wünschen. Natürlich bietet die Bürgerstiftung Erblassern, die keinen oder keine unmittelbaren Erben haben oder einen Teil ihres Vermögens zustiften oder spenden möchten genauso wie den Bürgern, die eine Möglichkeit für ein Engagement für das Gemeinwesen suchen, gute Möglichkeiten. Gerne können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Bürgermeister Julian Tausch, die Stiftungsratsmitglieder und auch die Vermögensberater bei der Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim wenden.

Wir werden im Laufe des Jahres noch verstärkt auf unsere Bürgerstiftung aufmerksam machen. Langfristig können wir alle bei einer entsprechenden Entwicklung von unserer Bürgerstiftung profitieren. Der Stiftungsrat wird sich von Jahr zu Jahr Gedanken über die Ausschüttung möglicher Erträge (abhängig von der Entwicklung der Bürgerstiftung) machen.

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Rosengarten engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Rosengarten oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim. Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Rosengarten nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim:

Bürgerstiftung Rosengarten
IBAN: DE19 6225 0030 0001 5064 79 BIC: SOLADES1SHA
Verwendungszweck:
Bürgerstiftung Rosengarten (bitte ab 200,-- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)