Fördermaßnahme Obstbaumanbau

Obst- und Laubbäume bereichern unsere Hausgärten und die Landschaft. Sie bilden eine wichtige Grundlage für Kleinlebewesen und die Vogelwelt und wirken sich deshalb positiv auf das Kleinklima aus. Außerdem tragen sie zur Luftreinhaltung bei und liefern den lebensnotwendigen Sauerstoff. Mit den Zuschussmitteln der Gemeinde soll der Laub- und Obstbaumbestand dauerhaft erhalten werden.

1. Förderfähige Maßnahmen

1.1 Zuschuss für Laubbaumhochstämme
Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss, wenn in einem Hausgarten ein Laubbaumhochstamm gepflanzt wird. Der Zuschuss wird nur für einen Laubbaum pro Hausgarten im Jahr gewährt. Unter Vorlage der Rechnung erstattet die Gemeindekasse 50 % des Kaufpreises, höchstens jedoch den Betrag von 26 Euro je Baum.

1.2 Folgende Laubbäume werden bezuschusst: 
Ahorn, Apfel-Dorn, Baum-Haselbirke, Blutpflaume, Buche, Eberesche, Eiche, Esche, Heinbuche, Kastanie, Linde, Mehlbeere, Obstbäume, Rot- Dorn, Ulme, Vogelkirsche.

2. Zuschuss für Obstbäume im Außenbereich
Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss für einheimische Birnen-, Äpfel- oder Antragsberechtigt sind Zwetschgenhochstämme in Höhe von 8 Euro pro Baum und Jahr. Eigentümer oder Pächter von Streuobstwiesengrundstücken auf Gemeindemarkung. Die Zuschüsse werden nur unter Vorlage der Rechnung von der Gemeindekasse erstattet. Seit 1989 wurden für dieses Förderprogramm rund 10.800 Euro zur Verfügung gestellt.