Aus der Gemeinde

Abbuchungen erleichtern der Verwaltung die Arbeit und sparen Kosten

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Abbuchungsverfahren für Sie in mehrfacher Hinsicht eine Erleichterung darstellt und gleichzeitig eine zweckmäßige und zeitgerechte Form der Zahlungsweise ergibt.
Abbuchungsverfahren - das bedeutet für Sie kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, keine Mahnkosten etc., kein Risiko (Sie können jede ausgeführte Abbuchung durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen).
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Mindestmahngebühr gemäß 2. Rechtsbereinigungsgesetz 2,56 € beträgt.
Da wir bereits eine hohe Abbucherquote haben, sind wir zuversichtlich, dass weitere Bürgerinnen und Bürger von der Abbuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Sie ersparen sich und uns zusätzliche Kosten und Ärger.
Nutzen Sie dazu das nachstehende Formular.

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Rosengarten folgende wiederkehrende Forderungen bei Fälligkeit abzubuchen (bitte ankreuzen!):

Abgabenart Buchungszeichen Abgabenart Buchungszeichen
Gewerbesteuer 5.0101. Mitteilungsblatt 5.0203.
Grundsteuer 5.0100. Nebenkosten 5.0212.
Hundesteuer 5.0102. Pacht 5.0213.
Kindergarten 5.0204. Wasserzins 5.8888.
Miete 5.0211. Verlässliche Grundschule 5.0205.

Die Belastung soll auf dem Girokonto bei

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Name des Kreditinstituts

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Bankleitzahl

______________________________________________________vorgenommen werden.
Kontonummer


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Name, Vorname

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Anschrift, Wohnort

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Unterschrift Kontoinhaber