Hauptorgan der Gemeinde

Gemeinden sind als Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts. Im Grundgesetz und der Landesverfassung ist die Selbstverwaltung und der Grundsatz der mittelbaren Demokratie verankert. Entscheidungen werden durch eine Volksvertretung getroffen.

Der Gemeinderat stellt das Hauptorgan der Gemeinde dar und ist ein Kollegialorgan, im dem nicht einzelne Mitglieder handeln, sondern das Gremium als Ganzes. Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan wie der Bürgermeister. Die Gemeindeordnung und die Hauptsatzung regeln die Zuständigkeiten.

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Sitzungen des Gemeinderates in denen er Stimmrecht hat und die Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat besitzt die Grundsatzkompetenz. Dazu zählen insbesondere die Haushaltsplanung, die Finanzplanung, die Entwicklungsplanung und die Bauleitplanung. Weiter Rechte des Gemeinderates sind die Kontrollrechte, um die Umsetzung der Beschlüsse zu gewährleisten. Das Gremium trifft im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Personalentscheidungen. Dem Gemeinderat steht ein umfassendes Informationsrecht zu, einzelne Gemeinderäte haben zusätzlich ein Fragerecht.

Sitzungstermine finden Sie hier